Gewerbemietvertrag studio 242

zwischen

studio242
c/o marketing kommunikation thom UG (haftungsbeschränkt)
vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Oliver Thom
Haldenweg 20
66333 Völklingen
USt-ID: DE291042870

– im Folgenden Vermieter genannt –

und

Name:
Adresse:
Geburtsdatum:
Tel.:
eMail:

– im Folgenden Mieter genannt –

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

§1 Mietgegenstand, Vertragszweck und Übergabe
1.1 Im Anwesen des Vermieters im Haldenweg 20 in 66333 Völklingen werden folgende Räume an den Mieter vermietet: studio 242.
1.2 Die Vermietung erfolgt zur gewerblichen Nutzung als Fotostudio.
1.3 Die Parteien sind sich einig, fass die vermietete Gewerbefläche eine Größe von ca. 56 qm hat.
Darüber hinaus ist der Mietgegenstand wie folgt ausgestattet:
In dem Mietgegenstand befinden sich Blitzköpfe und Lichtformer von Hensel, Farbfolien, Reflektor, Hintergrundrollen sowie eine Sitzecke, Schminkspiegel und Kaffeemaschine.
1.4 Dem Mieter wird ein Schlüssel ausgehändigt.

§2 Rücktrittsrecht des Mieters
Tritt der Mieter innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor Mietbeginn zurück, so hat er dem Vermieter den den Mietausfall zu erstatten, der dadurch entsteht, dass es dem Vermieter nicht gelingt die Räume weiterzuvermieten. Kann der Vermieter die Räume nur zu einer geringeren Miete weitervermieten, hat der Mieter dem Vermieter den fehlenden Differenzbetrag zu zahlen.

§3 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt und endet mit der in der Auftragsbestätigung genannten Uhrzeiten/Datum.

§4 Miete und Mietzahlung
4.1 Die Miete ist im Voraus zu zahlen über paypal Konto
4.2 Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Miete:
25 EUR pro Stunde zzgl. 19 % Mehrwertsteuer

§5 Obhutspflicht des Mieters
5.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln, sie insbesondere ausreichend zu belüften und zu beheizen sowie sie von Ungeziefer freizuhalten. Dem Mieter ist es nicht gestattet in der Mietsache zu rauchen, Rauchbomben, Wasser, Mehl, Federn o.ä. zu verwenden.
5.2 Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z. B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit wissen und wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Die verursachten Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter hat zu beweisen, dass ein derartiges Verschulden nicht vorgelegen hat, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Mietsache abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich liegt.

§6 Tierhaltung
Die Haltung von Tieren ist nur zulässig, wenn der Vermieter zuvor seine Zustimmung erteilt hat.

§7 Verkehrssicherungspflicht
Dem Mieter obliegen für seinen Mietbereich die Verkehrssicherungspflichten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen; er verpflichtet sich, den vor der Mietsache befindlichen Gehweg sauber zu halten.
Der Mieter stellt insoweit den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

§8 Brandschutzbestimmungen
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und Feuerpolizei, sind zu beachten. Offenes Licht und Rauchen ist nicht gestattet.
Bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion gleich welcher Art ist der Vermieter sofort zu verständigen.

§9 Gebrauchsüberlassung an Dritte
Der Mieter darf die Mietsache nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters Dritten zum Gebrauch überlassen. Dem Vermieter sind bei Mietbeginn vollständige Namen aller sich in der Mietsache befindenden Personen zu benennen. Der Vermieter kann eine solche Zustimmung widerrufen, wenn gegen den Mieter ein wichtiger Grund vorliegt. Der Mieter hat kein Recht zur Untervermietung.

§10 Versicherungen
Der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Sofern er keine Haftpflichtversicherung besitzt, so hat er eine Kaution in Höhe von 100 EUR zu zahlen.

§11 Haftung des Vermieters
11.1 Wird die Mietsache nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt, kann der Mieter Schadensersatz fordern, wenn der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat.
11.2 Auszuschließen sind Schadensersatzansprüche des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache oder bei Verzug des Vermieters mit der Beseitigung eines solchen Mangels, wenn dieser Mangel vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung des Mangels sowie sein Mietminderungsrecht bleiben hiervon unberührt.

§12 Haftungsausschluss für Einwirkungen Dritter
Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperren, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen etc., begründen – unabhängig von ihrem Ausmaß – keine Ansprüche des Mieters, wenn derartige Einwirkungen nicht vom Vermieter zu vertreten sind.

§13 Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache während der Mietdauer zu betreten.

§14 Kündigung
14.1 Das Mietverhältnis kann nur gekündigt werden, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung gegeben ist. Ein solcher Grund liegt vor, wenn der Mieter die Mietsache zu anderen als in diesem Vertrag vereinbarten Zwecken nutzt. Der Mieter kann wegen vollständiger oder partieller Nichtgewährung des vertraglichen Gebrauchs erst kündigen, wenn er dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
14.2 Eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages im Sinne von § 545 BGB ist ausgeschlossen, d.h. durch bloße Gebrauchsfortsetzung nach Vertragsende tritt keine Fortsetzung des Mietverhältnisses ein.

§15 Rückgabe der Mietsache
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses besenrein und mit allen ihm überlassenen Schlüsseln zurückzugeben. Eingebrachte Gegenstände sind aus den Mieträumen ordnungsgemäß zu entfernen. Der Mieter hat außerdem spätestens bei Rückgabe der Mietsache alle Beschädigungen anzuzeigen.

§16 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht und bedürfen der Schriftform. Auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich erfolgen.

§17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen sondern zur Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen.